Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 21.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ in der Sonderbaufläche „Energieversorgung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) und eines Wärmespeichers geschaffen werden. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände des Freibades östlich der Straße „Tielingskamp“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.10.2026 bis einschließlich dem 11.11.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht, (Planungsbüro instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- schalltechnisches Gutachten (nts Ingenieurgesellschaft mbH)
- Biotoptypenkartierung (instara – Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH)
- Artenschutzrechtliche Begutachtung (Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen)
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landkreis Oldenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
- Niedersächsische Landesforsten
- Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- PLEdoc GmbH
- EWE Netz GmbH
- Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
- Avacon Netz GmbH
- GASCADE Gastransport GmbH
- Ochtumverband (Wasser- und Bodenverband)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Bodentyp, Bodenlandschaft, Bodenregion, Bodenverhältnisse, Versiegelungen, Bodennutzung, Abgrabung und Aufschüttung von Boden, Sickerfähigkeit des Bodens, Begrenzung von Bodenversiegelungen, natürliche Bodenentwicklung, Bodenschutz, Abgrabungen, Auffüllungen, Überbauungen, Bodenfunktionen, Wasserspeicherfähigkeit, Pufferwirkung, degenerative Bodenentwicklung, Bodeneigenschaften, Versickerungsrate und Bodenbeeinträchtigungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen, Bodenschutz, Wiederherstellung von Bodenfunktionen, geotechnische Erkundung, archäologische Funde, Kampfmittel(-belastung) und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes und des Ochtumverbandes (Wasser- und Bodenverbandes).
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Überschwemmungsbereiche, Wasser- und Stoffretention, Grund- und Oberflächenwasser, Wassersättigung des Bodens, Niederschlagsmengen, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Niederschlagswasser(-beseitigung), Versickerung und Überschwemmungsgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung, Versorgungsleitungen, Niederschlagseinzugsgebiet und Oberflächenentwässerung.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Biotoptypenkartierung
3. in der artenschutzrechtlichen Begutachtung
4. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, der Niedersächsischen Landesforsten und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Biotoptypen, FFH-Gebiet, Biotopverbund, Arten- und Biotopvielfalt, geschützte Biotope, Biotoptypenkartierung, „Rote Liste“, biologische Vielfalt, Bepflanzungen, Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Vegetation, Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Beseitigung bzw. Veränderung von Biotoptypen, Eingrünung, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzenarten, Kompensationsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen.
In der Biotoptypenkartierung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Einzelbäume und Baumgruppen sowie Biotoptypen.
In der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Biotoptypenkarte.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Untersuchung, qualifizierte Potenzialanalyse, Waldflächen, Bewirtschaftung von Waldflächen und Waldumwandlung.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete, flächensparendes Bauen, Versiegelungen, Flächeninanspruchnahme, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Flächenverbrauch, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Maßnahmen zur Innenentwicklung, Flächenbedarf, Flächeneinsparung und Kompensationsmaßnahmen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Ausgleichs- und Kompensationsflächen, Versorgungsleitungen, Erdgastransportleitungen und Leitungsschutzanweisung.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der artenschutzrechtlichen Begutachtung
3. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Gebiet, Arten- und Biotopvielfalt, Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Begutachtung, Bruthabitate, allgemeiner und besonderer Artenschutz, Tierarten, Kompensationsmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen, Avifauna, Amphibien und gehölzbrütende Arten.
In der artenschutzrechtlichen Begutachtung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Potentialabschätzungen, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Amphibien, geschützte Arten, artenschutzrechtliche Betrachtung, Brutvögel, Bluthänfling, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Goldammer, Kuckuck, Nachtigall, Stieglitz, Insektenfauna und artenschutzrechtliche Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG, artenschutzrechtliche Untersuchung, Avifauna, Fledermäuse und qualifizierte Potenzialanalyse.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: klimaökologische Region, Temperaturverlauf, Niederschlagsmengen, mittlere Temperatur, mittlerer Jahresniederschlag, mittlere Verdunstung, Mikroklima, Vorbelastungen und Frischluftproduktion.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der PLEdoc GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, der Avacon Netz GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Landschaftsrahmenplan, FFH-Gebiet, Landschaftsbild, Naturpark, Naturdenkmal, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete und Landschaftsplan.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Naturdenkmal, Versorgungsleitungen, Erdgastransportleitungen und Leitungsschutzanweisung.
Zum Schutzgut Sonstige Sach- und Kulturgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Naturdenkmal, archäologische Denkmalpflege und archäologische Funde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Naturdenkmal und archäologische Funde.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in dem schalltechnischen Gutachten.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Erholung, Gesundheit, Verkehrsimmissionen, Energieversorgung, Schallemissionen, Lärm- und Schadstoffemissionen (Abgase, Staub), optische Reize, Erschütterungen und Luftverunreinigungen.
In dem schalltechnischen Gutachten werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schutzwürdige Bebauung, Immissionsrichtwerte TA Lärm, Betriebsgeräusche, Gewerbelärmvorbelastung, Schallimmissionsprognose und Schallausbreitungsberechnungen.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ unberücksichtigt bleiben.
Harpstedt, den 05.10.2026
Nagel