In der Samtgemeinde Harpstedt – mit rund 11.400 Einwohnerinnen und Einwohnern - im Landkreis Oldenburg ist zum 1. August 2023 die Stelle des Ersten Samtgemeinderates (m,w,d) (Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters) zu besetzen. Die Berufung erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung richtet sich gemäß den Vorschriften der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Zum Verantwortungsbereich der Ersten Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates gehört die Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters. Als Stelleninhaberin / Stelleninhaber bilden Sie gemeinsam mit dem Samtgemeindebürgermeister den kollegial geführten Verwaltungsvorstand sowie die Schnittstelle zwischen Rat und Verwaltung. Daher wird eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwartet. Ebenfalls gehört die Führung der Fachbereiche Innere Verwaltung und Finanzen zu Ihrem Aufgabenbereich. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung fällt auch eine eventuelle Umstrukturierung der Samtgemeindeverwaltung in Ihre Zuständigkeit. Eine Änderung der Geschäftsverteilung ist daher möglich und bleibt auch während der Wahlzeit vorbehalten. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, engagierte und entscheidungsstarke Persönlichkeit mit hoher fachlicher Qualifikation und einem möglichst breit gefächerten und fundierten Wissen im Bereich der kommunalen Rechtsgebiete. Ebenso werden nachweislich mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise mit Personalverantwortung in einer Führungsposition in der Kommunalverwaltung sowie fundierte Kenntnisse im Bereich der Kämmerei niedersächsischer Kommunen vorausgesetzt. Außerdem wird ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit zum kooperativen und respektvollen Umgang mit den Beschäftigten und den Ratsmitgliedern erwartet. Zur Tätigkeit gehören auch Aufgaben außerhalb der üblichen Dienstzeiten (u.a. Gremienarbeit, Sitzungen etc.). Die Stellenausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, oder einen Abschluss der Angestelltenprüfung II als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt erworben haben. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen/ Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt und sollten bereits in ihrer Bewerbung auf ihre Eigenschaft hinweisen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 10.04.2023.Für einen ersten vertraulichen Kontakt steht Ihnen der Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel unter der Telefonnummer 04244 8228 zur Verfügung. Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die Samtgemeinde Harpstedt Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. |
Bei der Samtgemeinde Harpstedt ist zum 01.04.2023 die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten
in Teilzeit mit 10 Wochenstunden
zu besetzen.
Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit trägt die Gleichstellungsbeauftragte zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Samtgemeinde Harpstedt bei. Dabei wirkt sie an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.
Für diese Aufgabe wird eine kontaktfreudige, engagierte und durchsetzungsfähige Frau gesucht, die über Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen verfügt und bereit ist, sich in enger Zusammenarbeit mit Rat, Verwaltung und den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Gleichstellung einzusetzen. Zu den Rechten der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Teilnahme und Beteiligung an Ratssitzungen und Ausschüssen der Samtgemeinde. Diesen finden in der Regel in den Abendstunden statt.
Erwartet wird die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Wünschenswert ist ein erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder ein erfolgreiches abgeschlossenes Bachelorstudium Fachrichtung Kommunikationswissenschaften oder Sozialwissenschaften oder eine der Aufgabe förderlichen Fachrichtung Grundlagenkenntnisse der kommunalen Strukturen und der Verwaltung des öffentlichen Dienstes. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis Entgeltgruppe 9c.
Vorteilhaft ist eine mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung und idealerweise im Bereich der Gleichstellungstätigkeit.
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ist als Gleichstellungsbeauftragte eine Frau zu bestellen.
Wenn Sie sich für diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum 26.03.2023 an die
Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt,
oder per Mail im pdf-Format an