WAHLBEKANNTMACHUNG
der Samtgemeinde Harpstedt und der Mitgliedsgemeinden
Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett
Es wird bekannt gemacht, dass am Donnerstag, den 17. September 2026 im Zimmer 40 des Amtshofes Harpstedt, Amtsfreiheit 1 in 27243 Harpstedt, die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse stattfinden:
Gemeindewahlausschuss Beckeln 17:00 Uhr
Gemeindewahlausschuss Colnrade 17:15 Uhr
Gemeindewahlausschuss Dünsen 17:30 Uhr
Gemeindewahlausschuss Groß Ippener 17:45 Uhr
Gemeindewahlausschuss Kirchseelte 18:00 Uhr
Gemeindewahlausschuss Prinzhöfte 18:15 Uhr
Gemeindewahlausschuss Winkelsett 18:30 Uhr
Samtgemeindewahlausschuss und
Gemeindewahlausschuss Harpstedt 18:45 Uhr
Tagesordnung der Wahlausschusssitzungen:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit sowie
der Tagesordnung
2. Verpflichtung der erstmals anwesenden Wahlausschussmitglieder gemäß
- 9 Abs. 5 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
3. Feststellung und Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse der allgemeinen Direktwahl gemäß
- 45 g Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 68 NKWO
4. Feststellung und Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse der Samtgemeinderatswahlen und
der Gemeinderatswahlen gemäß § 37 NKWG und § 66 NKWO
5. Schließen der Sitzung
Jede Person hat Zutritt zu den Sitzungen (§ 9 Abs. 3 NKWO)
Harpstedt, 31.08.2026
Yves Nagel
Wahlleitung
Amtliche Bekanntmachung
der Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett für die Kommunalwahlen am 13. September 2026
- Wahlbekanntmachung -
1. Am 13. September 2026 finden in der Samtgemeinde Harpstedt die Wahlen zum Kreistag des Landkreises Oldenburg, zum Rat der Samtgemeinde Harpstedt, zum Rat der vorgenannten Mitgliedsgemeinden, eines Landrates für den Landkreis Oldenburg, sowie einer Samtgemeindebürgermeisterin oder eines Samtgemeindebürgermeisters für die Samtgemeinde Harpstedt statt. Die Wahlen werden im Zeitraum zwischen 08:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt.
2. Die Samtgemeinde Harpstedt ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
3. Den Wahlberechtigten wurde bis zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, auf denen der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben ist, in dem sie wählen können. Alle Wahlräume sind barrierearm.
4. Wahlberechtigte haben ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person mittels Personalausweises, Reisepass oder sonstiges amtliches Dokument mit Lichtbild (z.B. Führerschein, Studentenausweis) auszuweisen.
5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel werden im Wahlraum für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Jede wahlberechtigte Person erhält einen Stimmzettel für jede der fünf Wahlen ausgehändigt. Personen, die nicht für alle fünf Wahlen wahlberechtigt sind, erhalten die Stimmzettel nur für die Wahlen, für die sie eine Wahlberechtigung besitzen.
Der gelbe Stimmzettel ist für die Kreistagswahl, der blaue Stimmzettel für die Samtgemeinderatswahl, der grüne Stimmzettel für die Wahl des Landrates, der rosa Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und der weiße Stimmzettel ist für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters vorgesehen.
6. Die Stimmzettel für die Wahl der Vertretungen (Kreistagswahl, Samtgemeinderatswahl und Gemeinderatswahl) enthalten die im jeweiligen Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils 3 Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und für jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung enthalten.
7. Jede wählende Person kann für die Wahl der Vertretungen jeweils bis zu drei Stimmen vergeben. Sie kann ihre Stimmen verteilen auf
a. eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen
b. eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
c. Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
d. Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
e. Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.
8. Die Stimmzettel der Direktwahlen (Landrat und Samtgemeindebürgermeisterin oder Samtgemeindebürgermeister) enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.
9. Jede wählende Person hat bei den beiden Direktwahlen jeweils eine Stimme.
10. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen eines der hierfür vorgesehenen Kreise oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten sollen bzw. ob mit “Ja” oder “Nein” gestimmt wird.
11. Die wählende Person muss den Stimmzettel in einer Wahlkabine des Wahlraums kennzeichnen und in der Weise falten, dass ihre Stimmabgabe für andere nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Anschließend tritt die wählende Person an den Tisch des Wahlvorstandes und legt die Stimmzettel in gefaltetem Zustand in die bereitstehenden Wahlurnen.
12. Wahlberechtigte, die keinen Wahlschein besitzen, können ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben.
13. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
Bei einer etwaigen Stichwahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters kann mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl gewählt werden.
14. Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, beantragen Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Harpstedt (Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt) bis zum 11. September 2026, 13:00 Uhr. Erklärt die wahlberechtigte Person schriftlich, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, so kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der Samtgemeinde beantragt werden. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mündlich, schriftlich und elektronisch beantragt werden. Auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt steht ein Online-Wahlscheinantrag unter www.harpstedt.de/index.php/verwaltung/wahlen zur Verfügung. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Die Antragstellenden haben bei der Beantragung Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift anzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sind dabei auf den Kreis naher Familienangehöriger beschränkt. Eingeschränkte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
15. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a. Die wählende Person kennzeichnet die Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.
b. Sie legt die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer anderen Person bedient, so hat die andere Person eidesstattlich zu versichern, dass sie die Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der wählenden Person gekennzeichnet hat.
d. Sie legt den verschlossenen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.
e. Sie verschließt den roten Wahlbriefumschlag.
f. Sie sendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung der Samtgemeinde Harpstedt so rechtzeitig ab, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Amtshof der Samtgemeinde Harpstedt abgegeben werden. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlleitung liegt bei der wahlberechtigten Person. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.
16. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.
17. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, wenn sie unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
18. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
19. Die Wahl sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Person durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes).
20. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15:30 Uhr in der Oberschule Harpstedt, Schulstraße 14-16, 27243 Harpstedt zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse zusammen.
21. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Harpstedt, den 02. September 2026
Samtgemeinde Harpstedt
Yves Nagel
Die Wahlleitung
WAHLBEKANNTMACHUNG der Samtgemeinde Harpstedt und der Mitgliedsgemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026
1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes in der Zeit vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, einsehen.
Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt, die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während des genannten Zeitraumes nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht der Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk eingetragen ist.
2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
3. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum
28.08.2026, 12 .00 Uhr von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der Samtgemeindeverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
6. Wahlscheine können bis zum 11.09.2026, 13.00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.
Die Ausgabe der Wahlscheine (einschl. Briefwahlunterlagen) erfolgt im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Harpstedt (Amtshof), Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt.
In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15.00 Uhr, bei der Samtgemeindeverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
7. Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
8. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
1. den Wahlschein,
2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht.
Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung (Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt) abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
Harpstedt, 06.08.2026
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindewahlleiter
Yves Nagel
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Winkelsett
Der Wahlausschuss der Gemeinde Winkelsett hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026
folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Winkelsett
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Perl, Hille, geb. 1965, Musikerin, Winkelsett
2 Müller-Hjortskov, Michael, geb. 1957, Selbständiger, Winkelsett
3 Mikutta, Andreas, geb. 1958, Rentner, Winkelsett
4 Perl, Markus, geb.1959, Tischler, Winkelsett
Nr. 4 Freie Demokratische Partei (FDP)
1 Fender, Florian, geb. 1990, Fachinformatiker, Winkelsett
Nr. 12 Unabhängige Wählergemeinschaft Winkelsett (UWGW)
1 Mahlstedt, Bert, geb. 1973, Landwirt, Winkelsett
2 Wöhler, Jens Uwe, geb. 1970, Staatl. gepr. landw. Leiter, Winkelsett
3 Schäfer, Gerold, geb. 1961, Rentner, Winkelsett
4 Kolweyh, Urte, geb. 1973, Landwirtin, Winkelsett
5 Constant, Christophe, geb. 1975, Dipl.-Ökonom, Winkelsett
6 Beneke, Carsten, geb. 1978, Landwirt, Winkelsett
7 Bahrs, Volker, geb. 1984, Geschäftsführer und Landwirt, Winkelsett
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Prinzhöfte
Der Wahlausschuss der Gemeinde Prinzhöfte hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026
folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Prinzhöfte
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Schoo, Christian, geb. 1968, Elektrotechniker, Prinzhöfte
2 Kietzman, Detlef, geb. 1962, Architekt, Prinzhöfte
Nr. 12 Wählergemeinschaft Prinzhöfte (WGP)
1 Backhus, Christina, geb. 1989, Landwirtin, Prinzhöfte
2 Beckmann, Karsten, geb. 1981, Landwirt, Prinzhöfte
3 Brinkmann, Johann, geb. 1964, Landwirt, Prinzhöfte
4 Brinkmann, Lars, geb. 1976, Landwirt, Prinzhöfte
5 Bultmeyer, Jens, geb. 1966, Landwirt, Prinzhöfte
6 Hacke, Thomas, geb. 1973, Landwirt, Prinzhöfte
7 Hüneke, Torben, geb. 1982, Außendienstler, Prinzhöfte
8 Lange, Werner, geb. 1959, Landwirt, Prinzhöfte
9 Lehmkuhl, Torsten, geb. 1977, Unternehmer, Prinzhöfte
10 Thöle, Jan, geb. 1983, Landwirt, Prinzhöfte
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Kirchseelte
Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchseelte hat in seiner Sitzung am 23 Juli 2026
folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Kirchseelte
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Fink, Alexander, geb. 2007, Freiwilligendienstleistender; Kirchseelte
2 Beckröge, Lutz-Werner, geb. 1954, Rentner, Kirchseelte
3 Ortloff, Boris, geb. 1966, Koch, Kirchseelte
4 Dyck, Hans-Joachim, geb. 1957, Rentner, Kirchseelte
Nr. 12 BÜRGERLISTE KIRCHSEELTE (BLK)
1 Bölts, Thilo, geb. 1982, Teamleiter, Kirchseelte
2 Brinkmann, Petra, geb. 1972, Kfm.-tech. Angestellte, Kirchseelte
3 Grubert, Carola, geb. 1964, Kfm. Angestellte, Kirchseelte
4 Heitzhausen, Antje, geb. 1972, Personalfachkraft, Kirchseelte
5 Kleinert, Marko, geb. 1971, Unternehmer, Kirchseelte
6 Meyer, Bernd, geb. 1974, Landwirt, Kirchseelte
7 Rothenhöfer, Steffi, geb. 1992, Accountmanagerin, Kirchseelte
8 Stark, Klaus, geb. 1951, Pensionär, Kirchseelte
9 Vespermann, Melanie, geb. 1986, Arzthelferin, Kirchseelte
10 Witte, Marcel, geb. 1994, Kfm. Angestellter, Kirchseelte
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Groß Ippener
Der Wahlausschuss der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Groß Ippener
Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 Pleus, Stefan, geb. 1970, Kaufmann, Groß Ippener
2 Meyer, Sönke, geb. 1958, Studiendirektor, Groß Ippener
3 Kieselhorst, Maike, geb. 1990, Agrarberaterin, Groß Ippener
4 Gillerke, Lars, geb. 1974, Kfm. Angestellter, Groß Ippener
5 Wiechmann, Swen, geb. 1984, Landw. Lohnunternehmer, Groß Ippener
6 Bunzel, Christian, geb. 1983, Industriemeister, Groß Ippener
7 Döll, Tobias, geb. 1988, Berufskraftfahrer, Groß Ippener
8 Horstmann, Mattis, geb. 2001, Landwirt, Groß Ippener
Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1 Schröder, Carsten, geb. 1983, Maschinenbautechniker, Groß Ippener
2 Eichler, Wolfgang, geb. 1949, Eisenbahner i. R., Groß Ippener
Nr. 4 Freie Demokratische Partei (FDP)
1 Pleus, Torsten, geb. 1973, Reparatursteuerer, Groß Ippener
2 Maiwald, Kevin Kim, geb. 1989, Berufssoldat, Groß Ippener
3 Rollié, Pia-Tabéa, geb. 1997, Projektmanagerin, Groß Ippener
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Dünsen
Der Wahlausschuss der Gemeinde Dünsen hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026
folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Dünsen
Nr. 3 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (Grüne)
1 Jug, Claudia, geb. 1968, Angestellte, Dünsen
Nr. 12 Wählergemeinschaft Dünsen (WGD)
1 Post, Hartmut, geb. 1956, Postbeamter i. R., Dünsen
2 Bunzel, Julia, geb. 1987, Med.-techn. Laborassistentin, Dünsen
3 Hehr, Stefan, geb. 1967, Fluglotse, Dünsen
4 Hohnholz, Christian, geb. 1989, Landwirt, Dünsen
5 Kräkel, Uwe, geb. 1956, Rentner, Dünsen
6 Kreutz, Mario, geb. 1975, Bodenbeschichter, Dünsen
7 Langer, Marco, geb. 1976, Lehrer, Dünsen
8 Sandkuhl, Udo, geb. 1963, Koch, Dünsen
9 Schadwinkel, Dennis, geb. 1990, Kfm. Geschäftsführer, Dünsen
10 Schadwinkel, Tim, geb. 1992, Groß- und Außenhandelskaufmann, Dünsen
11 Schmidt, Hans-Jürgen, geb. 1970, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik, Dünsen
12 Schneider, Arne, geb. 1975, Zusteller, Dünsen
13 Seeck, Enrico, geb. 1973, Meister für Nutzfahrzeuge, Dünsen
14 Wessel, Hiltrud, geb. 1960, Rentnerin, Dünsen
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Colnrade
Der Wahlausschuss der Gemeinde Colnrade hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Colnrade
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Dauskardt, Ole, geb. 1975, Selbständiger, Colnrade
2 Dauskardt, Doris, geb. 1972, Dekorateurin, Colnrade
Nr. 12 Unparteiische Wählergemeinschaft Colnrade (UPWC)
1 Heinzl, Dr. Wolfgang, geb. 1959, Agraringenieur, Colnrade
2 Nixdorf, Leon, geb. 1999, Staatl. gepr. Techniker, Colnrade
3 Otto, Dr. Gerald, geb. 1974, Agraringenieur, Colnrade
4 Siegmann, Jörg, geb. 1962, Postangestellter, Colnrade
5 Kaliwoda, Tim, geb. 1980, Klärwerker, Colnrade
6 Koch, Oliver, geb. 1992, Leiter Betriebssteuerung, Colnrade
7 Langebröker, Michael, geb. 1964, Einkäufer Food, Colnrade
8 Lindemann, Carsten, geb. 1984, Staatl. gepr. Betriebswirt/Agrar, Colnrade
9 Lüllmann, Carsten, geb. 1963, Angestellter, Colnrade
10 Wolters, Heike, geb. 1985, Speditionskauffrau, Colnrade
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Wahlbekanntmachung der Gemeinde Beckeln
Der Wahlausschuss der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026
folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Gemeinderat Beckeln
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Brand, Jürgen, geb. 1961, Biologe, Beckeln
Nr. 12 Wählergemeinschaft Beckeln (WGB)
1 Wöbse, Günter, geb. 1963, Dipl.-Ingenieur , Beckeln
2 Wittenberg, Pascal, geb. 1993, Landwirt, Beckeln
3 Schiewe, Janine, geb. 1984, Einzelhandelskauffrau, Beckeln
4 Sander, Malte, geb. 1990, Verwaltungsbeamter, Beckeln
5 Ohlendorf, Jelco, geb. 1996, Schichtführer, Beckeln
6 Köhler, Heidi, geb. 1966, Hauswirtschaftsleiterin, Beckeln
7 Gralheer, Andreas, geb. 1959, Verwaltungsfachangestellter i. R., Beckeln
8 Gerke, André, geb. 1983, Energieelektroniker, Beckeln
9 Evers, Jürgen, geb. 1968, Landwirt, Beckeln
10 Behnken, Simone, geb. 1990, Sozialarbeiterin, Beckeln
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Harpstedt
Der Wahlausschuss der Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Harpstedt hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Samtgemeinderat Harpstedt
Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 Post, Hartmut, geb.1956, Postbeamter i. R., Dünsen
2 Wachholder, Stefan, geb. 1965, Selbständiger Kaufmann, Harpstedt
3 Meyer, Sönke, geb. 1958, Studiendirektor, Groß Ippener
4 Brinkmann, Bettina, geb. 1973, Selbstständige Tischlerin, Harpstedt
5 Wöbse, Günter, geb. 1963, Dip.-Ingenieur, Beckeln
6 Hoffmann, Kevin, geb. 1983, Konstruktionsleiter, Harpstedt
7 Beneke, Carsten, geb. 1978, Landwirt, Winkelsett
8 Gerke, Andre, geb. 1983, Energieelektroniker, Beckeln
9 Pleus, Stefan, geb. 1970, Kaufmann, Groß Ippener
10 Hacke, Thomas, geb. 1973, Landwirt, Prinzhöfte
11 Radtke, Tobias, geb. 1967, Bildungsbegleiter, Harpstedt
12 Kreutz, Mario, geb. 1975, Bodenbeschichter, Dünsen
13 Bunzel, Christian, geb. 1983, Industriemeister, Groß Ippener
14 Wachholder, Fiona, geb. 2005, Auszubildende Erzieherin, Harpstedt
Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1 Budzin, Klaus, geb. 1967, Techniker, Harpstedt
2 Stark, Klaus, geb. 1951, Pensionär, Kirchseelte
3 Hoffmann, Matthias, geb. 1957, Fotograf, Harpstedt
4 Greszik, Heinz-Jürgen, geb. 1948, Pensionär, Dünsen
5 Rohde, Felix, geb. 1987, Logistikingenieur, Harpstedt
6 Witte, Marcel, geb. 1994, Assistent der Geschäftsführung (MA), Kirchseelte
7 Kräkel, Uwe, geb. 1956, Rentner, Dünsen
8 Lüllmann, Carsten, geb. 1963, Angestellter, Colnrade
9 Schnakenberg, Hermann, geb. 1952, Dipl.-Ingenieur i. R, Harpstedt
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Bielefeld, Vanessa, geb. 1970, Juristin i. R., Harpstedt
2 Beckröge, Lutz-Werner, geb. 1954, Rentner, Kirchseelte
3 Fink, Alexander, geb. 2007, Freiwilligendienstleistender, Kirchseelte
4 Rohde, Götz, geb. 1969, Rechtsanwalt und Notar, Harpstedt
5 Huntemann, Regina, geb. 1964, LTA/CTA, Prinzhöfte
6 Kolb, Irene, geb. 1964, Mathematikerin und Lehrerin, Harpstedt
7 Perl, Hille, geb. 1965, Musikerin, Winkelsett
8 Müller-Hjortskov, Michael, geb. 1957, Selbständiger, Winkelsett
9 Mikutta, Andreas, geb. 1958, Rentner, Winkelsett
10 Ortloff, Boris, geb. 1966; Koch, Kirchseelte
11 Schoo, Christian, geb. 1968, Elektrotechniker, Prinzhöfte
Nr. 4 Freie Demokratische Partei (FDP)
1 Bokelmann, Horst, geb. 1957, Rentner, Harpstedt
2 Pleus, Torsten, geb. 1973, Reparatursteuerer, Groß Ippener
3 Fender, Florian, geb. 1990, Fachinformatiker, Winkelsett
4 Maiwald, Kevin Kim, geb. 1988, Berufssoldat, Groß Ippener
5 Rollié, Pia-Tabéa, geb. 1997, Projektmanagerin, Groß Ippener
Nr. 11 Harpstedter Bürgerliste (HBL)
1 Hackfeld, Horst, geb. 1955, Rentner, Harpstedt
2 Meyer, Steffen, geb. 1986, Verwaltungsfachwirt, Harpstedt
3 Sander, Marco, geb. 1990, Techn. Projektleiter, Harpstedt
4 Siemers, Arne, geb. 1983, Installateur- und Heizungsbaumeister, Harpstedt
5 Strahlendorff, Sven, geb. 1975, Rettungsassistent, Harpstedt
6 Tiersch, Sebastian, geb. 1980, Dipl.-Verwaltungswirt, Harpstedt
7 Windhorst, Jan, geb. 1989, Teamleiter Oberleitung, Harpstedt
Gemeinderat Harpstedt
Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 Wachholder, Stefan, geb. 1965, Selbständiger Kaufmann, Harpstedt
2 Brinkmann, Bettina, geb. 1973, Selbständige Tischlerin, Harpstedt
3 Schötschel, Stefan, geb. 1975, Küchenleiter, Harpstedt
4 Hofmann, Kevin, geb. 1983, Konstruktionsleiter, Harpstedt
5 Radtke, Tobias, geb. 1967, Bildungsbegleiter, Harpstedt
6 Wachholder, Fiona, geb. 2005, Auszubildende Erzieherin, Harpstedt
Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1 Hoffmann, Matthias, geb. 1957, Fotograf, Harpstedt
2 Budzin, Klaus, geb. 1967, Techniker, Harpstedt
3 Rohde, Felix, geb. 1987, Logistikingenieur, Harpstedt
4 Schnakenberg, Hermann, geb. 1952, Dipl.-Ingenieur i. R., Harpstedt
Nr. 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 Bielefeld, Vanessa, geb. 1970, Juristin i. R., Harpstedt
2 Metelmann-Strupat, Dr. Wolfgang, geb. 1968, Chemiker, Harpstedt
3 Kolb, Irene, geb. 1964, Mathematikerin/Lehrerin, Harpstedt
4 Rohde, Götz, geb.1969, Rechtsanwalt und Notar, Harpstedt
5 Keppler, Irmtraud, geb. 1954, Lehrerin a. D., Harpstedt
Nr. 4 Freie Demokratische Partei (FDP)
1 Bokelmann, Horst, geb. 1957, Rentner, Harpstedt
Nr. 11 Harpstedter Bürgerliste (HBL)
1 Hackfeld, Horst, geb. 1955, Rentner, Harpstedt
2 Meyer, Steffen, geb. 1986, Verwaltungsfachwirt, Harpstedt
3 Sander, Marco, geb. 1990, Techn. Projektleiter
4 Siemers, Arne, geb. 1983, Installateur- und Heizungsbaumeister, Harpstedt
5 Strahlendorff, Sven, geb.1975, Rettungsassistent, Harpstedt
6 Tiersch, Sebastian, geb. 1980, Dipl.-Verwaltungswirt, Harpstedt
7 Windhorst, Jan, geb.1989, Teamleiter Oberleitung, Harpstedt
Direktwahl Samtgemeindebürgermeister
Einzelwahlvorschlag BEHRENS
Behrens, Imke, geb. 1971, Verwaltungsbeamtin, Weyhe
Einzelwahlvorschlag BUCHHOLZ
Buchholz, Jürgen, geb. 1966, Hausmeister, Prinzhöfte
Harpstedt, 24.07.2026
Der Wahlleiter
i. V. Frank kleine Kruthaup
Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Harpstedt und der Mitgliedsgemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett zur Kommunalwahl am 13.09.2026
I. Zusammensetzung der Wahlausschüsse
Nach § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung mache ich hiermit die Zusammensetzung der Wahlausschüsse der Samtgemeinde Harpstedt und der Mitgliedsgemeinden für die Kommunalwahl
am 13. September 2026 bekannt:
1. Vorsitzender der Wahlausschüsse:
Vorsitzender:
Gemeindewahlleiter Yves Nagel, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Stellvertretender Vorsitzender:
Stellv. Gemeindewahlleiter Frank kleine Kruthaup, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
2. Samtgemeindewahlausschuss und zugleich Gemeindewahlausschuss für den Flecken Harpstedt:
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Mitglieder: |
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Heike Barlage-Brandt |
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Birgit Bokelmann |
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Kerstin Bahrs |
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Heidi Panning |
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Michael Rohlfs |
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Bernhard Springer |
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Stellvertretende Mitglieder: |
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Stephan Bruns |
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Elke Wachendorf |
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Sonja Schaper |
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Bernd Volkmer |
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Marika Hirsch |
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Gudrun Heitmann |
3. Wahlausschuss der Gemeinde Beckeln
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Mitglieder: |
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Michael Buchtmann |
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Geertje Hahl |
|
Uwe Mahlstedt |
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Meike Templin |
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Volker Töllner |
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Ute Windeler-Meyer |
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Stellvertretende Mitglieder: |
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Christa Sander |
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Frank Bollhorst |
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Walter Freese |
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Manfred Kück |
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Annika Gralheer |
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Erhard Schröder |
4. Wahlausschuss der Gemeinde Colnrade:
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Mitglieder: |
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Liane Degen |
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Dörte Heuermann |
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Claudia Schröder |
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Petra Schrage |
|
Werner Ohlendieck |
|
Anke Wolters |
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Stellvertretende Mitglieder: |
|
Hilmer Bahrs |
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Charlotte Pfeilsticker |
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Olaf Stolz |
|
Hiltrud Wilke |
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Henner Lischkowitz |
|
Birgit Brandes |
5. Wahlausschuss der Gemeinde Dünsen
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Mitglieder: |
|
Nils Kosczinski |
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Bernd Köhler |
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Jutta Hohnholz |
|
Meike Schmidt |
|
Jannes Wenke |
|
Frank Schadwinkel |
|
Stellvertretende Mitglieder: |
|
Nike Gonnermann |
|
Stefani Hehr |
|
Heiner Brüggemann |
|
Gesa Jonasson |
|
Volkert Meiners |
|
Rainer Mohr |
6. Wahlausschuss der Gemeinde Groß Ippener
|
Mitglieder: |
|
Ilka Eichler |
|
Ann-Catrin Buchholz |
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Jörg Niehaus |
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Nicole Pleus |
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Marion Martens-Sparkuhl |
|
Arnold Wiechmann |
|
Stellvertretende Mitglieder: |
|
Ulrike Adam-Wülfers |
|
Tanja Hanuscheck |
|
Uwe Gralheer |
|
Rolf Harms |
|
Jan-Erik Meyer |
|
Ingo Stark |
7. Wahlausschuss der Gemeinde Kirchseelte
|
Mitglieder: |
|
Andreas Hüneke |
|
Christian Vespermann |
|
Marcus Hüneke |
|
Heide Poggenburg |
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Michael Rambusch |
|
Karin Timke |
|
Stellvertretende Mitglieder: |
|
Ralf Döhrmann |
|
Bernd Lehmkuhl |
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Jutta Döpcke |
|
Cornelia Holthusen |
|
Petra Köhler |
|
Horst Westermann |
8. Wahlausschuss der Gemeinde Prinzhöfte
|
Mitglieder: |
|
Stefan Baumgarten |
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Gabriele Bruns |
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Markus Ehlers |
|
Johann Neuhaus |
|
Annegret Wenke |
|
Reinhard Wolter |
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Stellvertretende Mitglieder: |
|
Dirk Brinkmann |
|
Jennifer Krüger |
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Marina Dierks |
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Edda Krusch |
|
Heike Hacke |
|
Hermann Oetken |
9. Wahlausschuss der Gemeinde Winkelsett:
|
Mitglieder: |
|
Anke Rüdebusch |
|
Anja Brunkhorst |
|
Lene Hjortskov |
|
Heinz Rüdebusch |
|
Klaus Schäfer |
|
Schwarting Nicole |
|
Stellvertretende Mitglieder: |
|
Marion Wöhler |
|
Frank Nienaber |
|
Meike Hartlage |
|
Silke Schäfer |
|
Ole Mahlstedt |
|
Dorit Speckmann |
II. Sitzung der Wahlausschüsse
Am Donnerstag, 23. Juli 2026, finden im Zimmer 40 des Amtshofes Harpstedt, Amtsfreiheit 1,
27243 Harpstedt, die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse statt:
Gemeindewahlausschuss Beckeln 17:00 Uhr
Gemeindewahlausschuss Colnrade 17:15 Uhr
Gemeindewahlausschuss Dünsen 17:30 Uhr
Gemeindewahlausschuss Groß Ippener 17:45 Uhr
Gemeindewahlausschuss Kirchseelte 18:00 Uhr
Gemeindewahlausschuss Prinzhöfte 18:15 Uhr
Gemeindewahlausschuss Winkelsett 18:30 Uhr
Samtgemeindewahlausschuss und
Gemeindewahlausschuss Harpstedt 18:45 Uhr
Tagesordnung der Wahlausschusssitzungen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Bestellung eines Schriftführers
3. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und des Schriftführers
4. Bericht der Gemeindewahlleitung über das Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge
5. Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Die Sitzungen der Gemeindewahlausschüsse sind öffentlich.
Harpstedt, 08.07.2026
Der Samtgemeindewahlleiter
Yves Nagel
Neufassung der Wahlbekanntmachung
der Samtgemeinde Harpstedt zur Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Samtgemeindebürgermeisterin/eines Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Harpstedt am 13. September 2026
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 die Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 30/2026 vom 06.05.2026).
Durch die Änderungen ändert sich die Nummer 3 der Wahlbekanntmachung vom 16.04.2026 für die Einreichung von Wahlvorschlägen wie folgt:
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen einer Samtgemeindebürgermeisterin / eines Samtgemeindebürgermeister endet bereits am 69. Tag vor der Wahl, am Montag, den 06. Juli 2026, 18:00 Uhr (§ 45 d Abs. 6 NKWG).
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich im Original und vollständig einschließlich aller erforderlichen Anlagen beim Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt eingegangen sein. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Im Übrigen bleibt die Wahlbekanntmachung vom 16.04.2026 unverändert.
Harpstedt, den 02.06.2026
gez. Yves Nagel
Samtgemeindewahlleiter
WAHLBEKANNTMACHUNG
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl einer Samtgemeindebürgermeisterin/ eines Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Harpstedt am 13. September 2026
Gemäß § 45b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Harpstedt bekannt:
I. Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters
In der Samtgemeinde Harpstedt ist eine Samtgemeindebürgermeisterin oder ein Samtgemeindebürgermeister zu wählen.
II. Wahltag
Die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters findet am Sonntag, den 13. September 2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Sollte bei dieser Wahl keine der Bewerberinnen oder keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, den 27. September 2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Stichwahl statt.
III. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters sind spätestens am Montag, den 20. Juli 2026, 18.00 Uhr bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, einzureichen.
Derzeit berät der Niedersächsische Landtag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalrechts. Dieser sieht u. a. vor, die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu Direktwahlen (Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters) auf den 69. Tag vor der Wahl (18 Uhr) vorzuziehen. Sollte diese Änderung beschlossen werden, würde die Einreichungsfrist für Direktwahlen am 06. Juli 2026, 18:00 Uhr enden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Abschluss der Einreichungsfrist behoben werden können.
Bei der Einreichung des Wahlvorschlags sind die Vorschriften der §§ 21 ff in Verbindung mit §§ 45a und 45d NKWG und der §§ 32 ff NKWO über Inhalt und Form der Wahlvorschläge zu beachten. Entsprechende Vordrucke werden auf Anfrage kostenfrei von der Wahlleitung zur Verfügung gestellt.
Wahlvorschläge können von einer Partei im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden. Eine wählbare Einzelperson kann sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht wahlberechtigt ist. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters darf nur den Namen einer Bewerberin/eines Bewerbers enthalten, die oder der die Voraussetzungen nach § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfüllt.
Der Wahlvorschlag muss enthalten:
- die Bezeichnung des Wahlgebiets (Samtgemeinde Harpstedt)
- den Familiennamen, den Vornamen, den Beruf, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Wohnanschrift der Bewerberin oder des Bewerbers.
Bei Wahlvorschlägen einer Partei den Namen, den sie im Land führt, und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt, auch diese.
Bei Wahlvorschlägen einer Wählergruppe ein Kennwort der Wählergruppe, und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt, auch diese.
Auf dem Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauenspersonen benannt werden.
IV. Wahlvorschlagsrecht und Beteiligungsanzeige
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet der Samtgemeinde Harpstedt zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag muss außerdem gemäß § 45d Abs. 3 Satz 2 NKWG von 130 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (sogenannte Unterstützungsunterschriften).
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf erst dann durch Unterschriften unterstützt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt ist (§ 32 Abs. 4 NKWO).
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Samtgemeinde Harpstedt hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Wahlvorschläge nachzuweisen. Hat jemand für die Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Samtgemeinde Harpstedt nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung eingegangen sind (§ 45d Abs. 3 NKWG).
Die entsprechenden Formblätter für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind auf Anforderung bei mir kostenfrei erhältlich.
Unterschriften sind nicht erforderlich für den bisherigen Amtsinhaber (§ 45d Abs. 4 NKWG).
Außerdem sind gemäß § 45d Abs. 4 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen von der Verpflichtung der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Harpstedter Bürgerliste (HBL)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- Die Linke (Die Linke)
V. Wahlanzeige
Außer den unter IV genannten, Parteien und Wählergruppen als solche, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, bis zum 15. Juni 2026 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und ihre Parteieigenschaft festgestellt worden ist (§§ 22, 42 Abs. 6, 45d Abs. 8 NKWG). Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen. Gemäß § 45d Abs. 8 NKWG gilt die letzte vom Landeswahlausschuss vor dem Wahltag der allgemeinen Neuwahlen nach § 22 Abs. 3 NKWG getroffene Feststellung über die Anerkennung als Partei auch für die Direktwahl. Auf die Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahlleiters vom 23.07.2025 (Nds. MBL Nr. 372) verweise ich.
Harpstedt, 16.04.2026
gez.Yves Nagel
Samtgemeindewahlleiter
WAHLBEKANNTMACHUNG
der Samtgemeinde Harpstedt und ihrer Mitgliedsgemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett für die Kommunalwahl am 13. September 2026
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Samtgemeinde- und Gemeinderatswahlen auf und gebe Folgendes bekannt:
I. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in den Räten
Gemäß § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind während der Kommunalwahlen für den Rat der Samtgemeinde Harpstedt 26 Vertreter, für den Rat des Fleckens Harpstedt 15 Vertreter, für die Räte der Gemeinden Dünsen, Groß Ippener und Kirchseelte jeweils 11 Vertreter und für die Räte der Gemeinden Beckeln, Colnrade, Prinzhöfte und Winkelsett jeweils 9 Vertreter zu wählen.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Die Wahlgebiete der Samtgemeinde Harpstedt und der Mitgliedsgemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett bestehen jeweils aus einem Wahlbereich.
III. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerbern
Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach § 21 Abs. 4 NKWG.
Wahlvorschläge dürfen für die Samtgemeinde Harpstedt höchstens 31 Bewerberinnen und Bewerber, für den Flecken Harpstedt höchstens 20 Bewerberinnen und Bewerber, für die Gemeinden Dünsen, Gr. Ippener und Kirchseelte höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber und für die Gemeinden Beckeln, Colnrade, Prinzhöfte und Winkelsett höchstens 14 Bewerberinnen und Bewerber enthalten.
Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.
Nach § 21 Abs. 5 NKWG darf der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen einer wählbaren Bewerberin bzw. eines wählbaren Bewerbers enthalten.
IV. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Entsprechend den Regelungen des § 21 Abs. 9 Nr. 1a und 1b muss jeder Wahlvorschlag für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Harpstedt und für die Wahl zum Rat des Flecken Harpstedt von mindestens 20 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In den übrigen Mitgliedsgemeinden müssen die Wahlvorschläge von mindestens 10 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (sogenannte Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die entsprechenden Formblätter für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind auf Anforderung bei mir kostenfrei erhältlich.
Von dem Erfordernis der Unterstützungsunterschriften sind nach § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG die folgenden in den Bekanntmachungen der Niedersächsischen Landeswahlleitung vom 23.07.2025 (Nds. MBL. Nr. 372 vom 30.07.2025) aufgeführten Parteien im Wahlgebiet der Samtgemeinde Harpstedt und im Wahlgebiet der genannten Mitgliedsgemeinden befreit:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- Die Linke (Die Linke)
- Dünsener Bürgerliste (DBL)
- Harpstedter Bürgerliste (HBL)
- Unabhängige Wählergemeinschaft Winkelsett (UWGW)
- Unparteiische Wählergemeinschaft Colnrade (UPWC)
- Wählergemeinschaft Beckeln (WGB)
- Wählergemeinschaft Dünsen (WGD)
- Wählergemeinschaft Prinzhöfte (WGP)
V. Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis Montag, 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei mir im Amtshof der Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff NKWO entsprechen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, das etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
VI. Wahlanzeige
Parteien, die in der vorgegebenen Bekanntmachung der Niedersächsischen Landeswahlleitung nicht aufgeführt sind, können als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gemäß § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat. Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.
VII. Benennung von Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitgliedern
Die in der Samtgemeinde und den vorgenannten acht Mitgliedsgemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit nochmals aufgefordert bis zum 27. April 2026 Wahlberechtigte des entsprechenden Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Samtgemeindewahlausschusses und des jeweiligen Gemeindewahlausschusses sowie Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Wahltermine 13. und 27. September 2026 vorzuschlagen. Die Vorschläge sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Wahlleitung, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, zu richten.
Im Bereich der Samtgemeinde Harpstedt werden 12 Allgemeine Wahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke gebildet. Für jeden dieser Wahlbezirke ist ein eigener Wahlvorstand zu bilden.
Nach § 13 Abs. 2 und 3 des NKWG gilt zu beachten, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.
Harpstedt, 16.04.2026
gez. Yves Nagel
Samtgemeindewahlleiter
WAHLBEKANNTMACHUNG
über die Wahlleitung für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 sowie eine etwaige Stichwahl am 27. September 2026 der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett
Gemäß § 9 in Verbindung mit § 45c des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) und § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, gebe ich Folgendes bekannt:
Wahlleiter
für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett ist Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt.
Stellvertretender Wahlleiter:
für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Flecken Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett ist Erster Samtgemeinderat Frank kleine Kruthaup, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Harpstedt, 15.04.2026
gez. Yves Nagel
Samtgemeindebürgermeister
WAHLBEKANNTMACHUNG
der Samtgemeinde Harpstedt für die Kommunalwahlen und die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. des Samtgemeindebürgermeisters am 13. September 2026 und einer möglichen Stichwahl am 27. September 2026
Gemäß §9 in Verbindung mit §45c des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35) und §7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich Folgendes bekannt:
Wahlleiter
für die Samtgemeinde Harpstedt ist Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt.
Stellvertretender Wahlleiter
für die Samtgemeinde Harpstedt ist Erster Samtgemeinderat Frank kleine Kruthaup, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Harpstedt, 14.04.2026
gez. Yves Nagel
Samtgemeindebürgermeister