Gemeinde Dünsen
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Dünsen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz
Der Rat der Gemeinde Dünsen hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Dünsen hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB und § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung (Nachverdichtung) im Bereich der ehemaligen Kommandantur in Dünsen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt westlich der „Waldstraße“ in Dünsen. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnen MUNA“ mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit
vom 11. August 2022 bis einschließlich dem 12. September 2022
öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Auf Grund der Corona-Pandemie kann es ggf. zu einem eingeschränkten Zugang zum Amtshof kommen. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Hinweise auf der o.g. Internetseite bzw. den Aushängen an der Eingangstür des Amtshofes. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Für Rückfragen wenden Sie sich innerhalb der oben genannten Dienststunden an die genannten Telefonnummern.
Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung sind an die Samtgemeinde Harpstedt (per Post: Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt, per Fax: 04244 / 82-29 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu senden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen MUNA“ unberücksichtigt bleiben.
Dünsen, den 29.07.2022
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