Bekanntmachungen

Gemeinden sind verpflichtet Satzungen, Verordnungen und Genehmigungen von Flächennutzungsplänen öffentlich bekannt zu machen. Gleiches gilt für sonstige öffentliche/ortsübliche Bekanntmachungen wie z.B. Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.

Die Form der Bekanntmachungen ist in der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinden geregelt.

 

Übersicht über die aktuellen Bekanntmachungen:

Samtgemeinde Harpstedt
Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt
Telefon 04244 / 820, Telefax 04244 / 8229
E-Mail: Samtgemeinde@Harpstedt.de
Amtshof  Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 bis 12:00 Uhr 
Montag                  - 14:00 bis 16:00 Uhr 
Donnerstag            - 14:00 bis 17:00 Uhr