KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Harpstedt

Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen, hat der Bund alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Dieses Instrument ist ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie

Für die Samtgemeinde Harpstedt wurde am 04.09.2024 eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds bewilligt. Der Projektträger – die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, stellt der Samtgemeinde Harpstedt für die Erstellung der Wärmeplanung eine Zuwendung in Höhe von maximal 66.870,00 Euro zur Verfügung (Förderkennzeichen: 67K28741).

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2024 bis zum 30.12.2025.

Nach öffentlicher Ausschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens erhielt die MRK Media AG mit Hauptsitz in München und Zweitsitz in Bremen den Zuschlag für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Seit Anfang 2025 arbeitet das Fachunternehmen nun an der Entwicklung des Wärmeplans für die Samtgemeinde Harpstedt.

Der Wärmeplan umfasst folgende zentrale Bestandteile:

  • Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs von Gebäuden sowie der bestehenden Wärmeinfrastruktur. Enthalten sind eine Energie- und Treibhausgasbilanz des Ist-Zustands sowie eine räumliche Darstellung dieser Daten.
  • Potenzialanalyse: Untersuchung von Energieeinsparmöglichkeiten, lokalen Potenzialen für erneuerbare Energien sowie Nutzungspotenzialen von Abwärme und regenerativen Wärmequellen.
  • Zielszenarien: Ausarbeitung von Zukunftsszenarien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
  • Umsetzungsstrategien mit Maßnahmen: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, inklusive Identifikation von zwei bis drei vorrangig zu behandelnden Fokusgebieten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf kurz- und mittelfristiger Ebene.
  • Einbindung relevanter Akteure: Beteiligung aller zuständigen Verwaltungseinheiten sowie weiterer relevanter Akteure an der Erarbeitung der Zielbilder, Entwicklungspfade und Maßnahmen.
  • Verstetigungsstrategie: Festlegung von Organisationsstrukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zur langfristigen Umsetzung und Verankerung des Wärmeplans.
  • Controlling-Konzept: Entwicklung eines Systems zur Überwachung der Zielerreichung durch Top-down- und Bottom-up-Prozesse – inklusive relevanter Indikatoren sowie Rahmenbedingungen für Datenerhebung und -auswertung.
  • Kommunikationsstrategie: Konzeption einer Kommunikationslinie, die auf Konsens und Unterstützung aller Zielgruppen abzielt.

Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) hat zu diesem Thema einen kurzen, märchenhaft gestalteten Erklärfilm erstellt.
hier gelangen Sie direkt zum Film des KWW.BMUKN NKI gefoerdert GRB DE 2025 quer

 

 

 

 

 

 

Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung

Hier: Präsentation im Rahmen des Klimaschutz- und Umweltausschusses (KlimaUA)
Am Donnerstag, den 19. Juni 2025, fand ab 19:00 Uhr in der Wasserburg die 9. öffentliche Sitzung des Klimaschutz- und Umweltausschusses statt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Kommunale Wärmeplanung, insbesondere die Vorstellung des Vorentwurfs.
Zur Präsentation dieses Vorentwurfs waren zwei Vertreter der MRK Media AG eingeladen. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation stellten sie den aktuellen Arbeitsstand den Ausschussmitgliedern, interessierten Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung vor.
Um größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, sind die Präsentation, sowie der Zwischenbericht ab sofort online einsehbar.
Außerdem wurde eine „FAQ“ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) zum Thema Kommunale Wärmeplanung erstellt.

 

Abschlusspräsentation vom 24. November 2025

 Mit Datum vom 18.12.2025 wurde der Kommunale Wärmeplan im Samtgemeinderat beschlossen.

Abschussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung

 

Samtgemeinde Harpstedt
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