Gemeinde Prinzhöfte
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Prinzhöfte
Bebauungsplan Nr. 6 „Feuerwehrhaus Horstedt“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Prinzhöfte hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Feuerwehrhaus Horstedt“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt südlich der Kreisstraße 53 („Dorfstraße“) und westlich des „Horstedter Weges“ in Horstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Feuerwehrhaus Horstedt“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 11. August 2025 bis einschließlich dem 10. September 2025
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden (direkter Link: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren – Harpstedt).
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht (Planungsbüro Weinert)
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Landkreis Oldenburg
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- EWE Netz GmbH
- Avacon Netz GmbH
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
- Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie
- Ochtumverband
- LBEG
- LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Baugrunduntersuchung und Beurteilung der Versickerungsfähigkeit (Ingenieurgeologisches Büro underground)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des LBEG, des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, der EWE Netz GmbH und des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Plaggeneschböden, Umgang mit Grund und Boden, Begrenzung von Bodenversiegelungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen, Grundflächenzahl, Vermeidung von Funktionsbeeinträchtigungen, Grundfunktionen des Bodens, Versiegelung, Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, bodenkundliche Feuchtestufe, Versiegelungsgrad, Baugrunduntersuchung, Geländeangleichungen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Bodenfunde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Bodenfunde, Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion, Flächeninanspruchnahme, Entsiegelung, Renaturierung, Wiedervernässung, Bodenabtrag, Erhalt und Wiederherstellung von Bodenfunktionen, bodenkundliche Netzdiagramme, Baugrundverhältnisse, archäologische Funde, Bodendenkmale, Versorgungsleitungen, Gefahrenerforschung und Luftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, des Ochtumverbandes und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Oberflächenentwässerungskonzept, Grundwasserstufe, Sickerwasserrate, Grundwasserneubildung, Oberflächengewässer, Ableitung und Versickerung des Oberflächenwassers, Veränderung von Bodenstrukturen, Überschwemmungen und Erosionen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Löschwasserversorgung, erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser, Hochwassersituation, Oberflächenentwässerungskonzept, Trinkwasserversorgungsnetz, Grundstücksanschlüsse und Versorgungsdruck.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Vorprüfung, Begrünung, Schutz von Biotopen, Biotoptypen, Biotoptypenkartierung, Obstbaumwiese, Strauch-Baumhecke, Schutzzaun und gesetzliche Fällzeit für Rodungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Eingrünung und Kompensationsmaßnahmen.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Avacon Netz GmbH, des LBEG, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und der EWE Netz GmbH.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Verringerung der Flächeninanspruchnahme, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Maßnahmen zur Innenentwicklung, Begrenzung von Bodenversiegelungen, Grundflächenzahl, Versiegelung und Flächenwertigkeiten.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Kompensationsmaßnahmen, Leitungsschutzanweisung, Flächeninanspruchnahme und Versorgungsleitungen.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Vorprüfung, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, faunistische Untersuchungen, Fledermausquartiere, Vorkommen streng geschützter Arten und Fledermaus- und Insektenschutz.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Fledermäuse und Brutzeit.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Luftqualität, Immissionsgrenzwerte, verkehrsbedingte Luftschadstoffe, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Klimawandels oder zur Anpassung an den Klimawandel, Begrünung, mittlere Jahrestemperatur, mittlere Jahresniederschläge, Luftfeuchtigkeit, Veränderung des Kleinklimas und Entwicklung stadtklimatischer Effekte.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Schutzgebiete, Niedersächsisches Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Landschaftsbild, Eingrünung, Kompensationsmaßnahmen und Landschaftsschutzgebiet.
Zum Schutzgut Biologische Vielfalt finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Schutz von Biotopen, Biotoptypen und Biotoptypenkartierung.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung und Erholung.
Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Baukultur, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Plaggeneschböden, Baudenkmäler, archäologische Artefakte und Bodenfunde.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: archäologische Funde und Bodendenkmale.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Feuerwehrhaus Horstedt“ unberücksichtigt bleiben.
Prinzhöfte, den 24.07.2025
Lehmkuhl