Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ sollen Flächen für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Harpstedt, an der Straße „Altes Heidland“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 02. Februar 2026 bis einschließlich dem 02. März 2026
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren können im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich dem 02.03.2026 können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 20.01.2026
i.V. Hüfner