Werde Wahlhelfer:in!
Das Wahlhelferehrenamt dürfen alle Bürger:innen übernehmen, die für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sind. Für Kommunalwahlen gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Melden Sie sich jetzt als Wahlhelfer:in für die Wahl am 13. September 2026!
Welche Aufgaben kommen auf mich zu?
Betreuung der Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses, Fertigung einer Wahlniederschrift.
Wie läuft der Wahltag ab?
Wahlzeit: 08:00–18:00 Uhr. Schichtdienst möglich. Zur Auszählung vollständige Anwesenheit.
Aufwandsentschädigung
Alle Wahlhelfer:innen erhalten ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt (und damit für das Ehrenamt geeignet) sind Sie, wenn Sie …
Europawahl
- mind. 16 J.
- dt./EU-Staatsangeh.
- mind. 3 Mon. in DE/EU
Bundestagswahl
- mind. 18 J.
- dt. Staatsangeh.
- mind. 3 Mon. in DE
Landtagswahl NDS
- mind. 18 J.
- dt. Staatsangeh.
- mind. 3 Mon. in NDS
Kommunalwahl
- mind. 16 J.
- dt./EU-Staatsangeh.
- mind. 3 Mon. in der Kommune