Gemeinde Beckeln
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Beckeln
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Bewegungshalle für den Reitsport und eine Stallerweiterung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Randbereich der Ortschaft Klein Köhren in der Gemeinde Beckeln.
Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.02.2026 bis einschließlich dem 13.03.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht (Planungsbüro Sweco GmbH)
- die artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung
- das Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
- das Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
- der Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Avacon Netz GmbH
- EWE Netz GmbH
- Landkreis Oldenburg
- LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr
- Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
3. im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Bodenversiegelungen, Bodenschutzklausel, Überbauung / Versiegelung, Bodenfruchtbarkeit, Kompensation, Bodenentwicklung, Bodenbeschaffenheit, Bodenarten, Bodenverdichtung, Versickerung, Bodenfunktionen, Mächtigkeit des Bodenprofils, Vernässungsgrad, Feuchtegehalt, Bodenstruktur, Durchlässigkeit, Bodenverhältnisse, Kompensationsflächenpool und Baugrunduntersuchung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, mesophiles Grünland, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung, Baugrundverhältnisse, geotechnische Baugrunderkundung, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölaltverträge und Erschließung.
Im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“ werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Kompensation und Vegetation.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
2. In den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Oberflächenwasser, Überschwemmungsgebiet, Gewässer, nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, Schicht- und Stauwasser, Entwässerung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserrisikomanagement, Hochwasserschutzanlagen, Wasserspeicherkapazität, Versickerung, Grundwasser, Niederschlagsrate, Wasserfunktion und Wasserschutzgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet, Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung, Gewässer, Oberflächenwasser, entwässerungstechnische Maßnahmen, Versickerung, Hausanschlussleitung, Trinkwasserversorgungsnetz und Versorgungsdruck.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. in der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung
4. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schützenswerte Vegetationsstrukturen, Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Kompensation, Anpflanzungen, biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Biotopverbund, Kartierung potenzieller Farn- und Blütenpflanzen, Rote Liste, CEF-Maßnahmen und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: mesophiles Grünland, Ausgleichsbilanzierung, Biotoptypenkartierung, Eingrünung und mesophiles Grünland.
In der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Blütenpflanzen und Farne.
In dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: FFH-Gebiet.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr, des Landkreises Oldenburg und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Überbauung / Versiegelung, Kompensation, Überschwemmungsgebiet, Flächenversiegelung und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung, Baugrundverhältnisse und Erschließung.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1.in dem Umweltbericht.
2.in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3.in der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Habitatstrukturen, Fledermäuse, Beeinträchtigungen der Biotop- und Lebensraumfunktionen, Avifauna, artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, Brutzeit, Artenschutzprogramme, Rote Liste, Bestand der Fauna, Nahrungsflächen, Jagdhabitate und Individuenverluste.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Brutvögel, CEF-Maßnahmen und Fledermäuse.
In der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten, unvermeidbare Beeinträchtigungen, Ausgleichsmaßnahmen, heimische europäische Vogelarten, Verbotstatbestände, Zugriffsverbote, Rote Liste, Habitatausstattung, Säugetiere, Fische, Amphibien, Reptilien, Insekten, Quartierspotenzial und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen,
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
4. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Klimawandel, Klimaschutz, Erhaltung der Klimaschutzfunktion, Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Klimaregion, Durchschnittstemperatur und Niederschlagsrate.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Solarmodule.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: TA Luft.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: TA Luft.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
3. im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Überbauung / Versiegelung, Kompensation, Schutz von Natur und Landschaft, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Erholungswert, Überschwemmungsgebiet, Landschaftspflege, Landschaftsbild und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, mesophiles Grünland, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung und Erschließung.
Im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“ werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Kompensation, Vegetation, Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Verkehrsverbundes Bremen / Niedersachsen
3. im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
4. im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Immissionsschutzgutachten, Naherholungsgebiet und Erholungsgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Anbindung ÖPNV.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Ammoniakimmissionen.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsimmissionen, Staubemmissionen, Geruchsstunden, Immissionszeiten und Geruchsausbreitung.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ unberücksichtigt bleiben.
Beckeln, den 30.01.2026
Wöbse