12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus |
![]() 12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus Dr. Jürgen Ellwanger 222 Seiten 2006 ISBN 978-3-000-20063-2 Preis: 20,00 Euro |
Schwierige Zeiten |
![]() Schwierige Zeiten Harpstedt zwischen Kriegsende und Währungsreform Dr. Jürgen Ellwanger 240 Seiten 2002 ISBN 978-3-000-10487-9 Preis: 22,00 Euro |
500 Jahre Schiebenscheeten |
![]() 500 Jahre Bürgerschützen von 1509 Geschichte des Schiebenscheeten von den Anfängen bis heute. Dr. Jürgen Ellwanger 296 Seiten 2008 ISBN 978-3-000-26390-3 Preis: 32,00 Euro |
Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 von der Steinzeit bis 1667. Dirk Heile 450 Seiten 1992 Preis: 30,00 Euro |
Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 von 1667 bis 1950. Dirk Heile 736 Seiten 1996 Preis: 30,00 Euro |
Die Samtgemeinde Harpstedt einst und jetzt |
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Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Samtgemeinde Harpstedt
25. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2025 beschlossen, das Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Am 27.02.2025 hat der Samtgemeindeausschuss zudem die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 25. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche. In Teilbereich I sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage geschaffen werden, in Teilbereich II wird die Zulässigkeit eines Gaszwischenspeichers auf dem Gelände der Kläranlage vorbereitet und in Teilbereich III wird zur Sicherung einer kontinuierlichen Wärmeversorgung die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie eines Wärmespeichers ermöglicht. Die Lage der einzelnen Teilbereiche ist den nachstehenden Kartenausschnitten zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 30. Juni 2025 bis einschließlich dem 31. Juli 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung öffentlich aus.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Zudem können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich 31. Juli 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 23.06.2025
Nagel
Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ aufzustellen.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in der gleichen Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ in der Sonderbaufläche „Energieversorgung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes (BHKW) und eines Wärmespeichers geschaffen werden. Das Plangebiet liegt auf dem Gelände des Freibades östlich der Straße „Tielingskamp“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich des Simmerhauser Weges, nordwestlich der Ortslage von Harpstedt. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 30. Juni 2025 bis einschließlich dem 31. Juli 2025
durchgeführt. In dieser Zeit liegen die Vorentwürfe der Bebauungspläne Nr. 62 „Energieversorgung Freibad“ und Nr. 63 „Biogasanlage Dreiangel II“ mit den textlichen Festsetzungen und den Begründungen mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden Gutachten öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich können die o.g. Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung - Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planungen informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich 31. Juli 2025 können schriftliche Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 23.06.2025
Nagel
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