Gemeinde Beckeln
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Beckeln
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Beckeln hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Bewegungshalle für den Reitsport und eine Stallerweiterung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Randbereich der Ortschaft Klein Köhren in der Gemeinde Beckeln.
Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ nebst Begründung, Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit
vom 12.02.2026 bis einschließlich dem 13.03.2026
öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- der Umweltbericht (Planungsbüro Sweco GmbH)
- die artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung
- das Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
- das Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
- der Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
- Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
- Avacon Netz GmbH
- EWE Netz GmbH
- Landkreis Oldenburg
- LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr
- Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Boden, Wasser, Pflanzen / Biotope, Fläche, Tiere, Klima / Luft, Landschaft, Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
3. im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Bodenversiegelungen, Bodenschutzklausel, Überbauung / Versiegelung, Bodenfruchtbarkeit, Kompensation, Bodenentwicklung, Bodenbeschaffenheit, Bodenarten, Bodenverdichtung, Versickerung, Bodenfunktionen, Mächtigkeit des Bodenprofils, Vernässungsgrad, Feuchtegehalt, Bodenstruktur, Durchlässigkeit, Bodenverhältnisse, Kompensationsflächenpool und Baugrunduntersuchung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, mesophiles Grünland, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung, Baugrundverhältnisse, geotechnische Baugrunderkundung, geotechnischer Bericht, Salzabbaugerechtigkeiten, Erdölaltverträge und Erschließung.
Im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“ werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Kompensation und Vegetation.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
2. In den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbandes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Oberflächenwasser, Überschwemmungsgebiet, Gewässer, nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, Schicht- und Stauwasser, Entwässerung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserrisikomanagement, Hochwasserschutzanlagen, Wasserspeicherkapazität, Versickerung, Grundwasser, Niederschlagsrate, Wasserfunktion und Wasserschutzgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet, Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung, Gewässer, Oberflächenwasser, entwässerungstechnische Maßnahmen, Versickerung, Hausanschlussleitung, Trinkwasserversorgungsnetz und Versorgungsdruck.
Zum Schutzgut Pflanzen / Biotope finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. in der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung
4. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: schützenswerte Vegetationsstrukturen, Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Kompensation, Anpflanzungen, biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Biotopverbund, Kartierung potenzieller Farn- und Blütenpflanzen, Rote Liste, CEF-Maßnahmen und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: mesophiles Grünland, Ausgleichsbilanzierung, Biotoptypenkartierung, Eingrünung und mesophiles Grünland.
In der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Blütenpflanzen und Farne.
In dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: FFH-Gebiet.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr, des Landkreises Oldenburg und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Überbauung / Versiegelung, Kompensation, Überschwemmungsgebiet, Flächenversiegelung und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung, Baugrundverhältnisse und Erschließung.
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche:
1.in dem Umweltbericht.
2.in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3.in der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Habitatstrukturen, Fledermäuse, Beeinträchtigungen der Biotop- und Lebensraumfunktionen, Avifauna, artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, Brutzeit, Artenschutzprogramme, Rote Liste, Bestand der Fauna, Nahrungsflächen, Jagdhabitate und Individuenverluste.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Brutvögel, CEF-Maßnahmen und Fledermäuse.
In der artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten, unvermeidbare Beeinträchtigungen, Ausgleichsmaßnahmen, heimische europäische Vogelarten, Verbotstatbestände, Zugriffsverbote, Rote Liste, Habitatausstattung, Säugetiere, Fische, Amphibien, Reptilien, Insekten, Quartierspotenzial und artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen,
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
3. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
4. in dem Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Klimawandel, Klimaschutz, Erhaltung der Klimaschutzfunktion, Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Klimaregion, Durchschnittstemperatur und Niederschlagsrate.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Solarmodule.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: TA Luft.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: TA Luft.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, des Landkreises Oldenburg, des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr und des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes.
3. im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung, Überbauung / Versiegelung, Kompensation, Schutz von Natur und Landschaft, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Erholungswert, Überschwemmungsgebiet, Landschaftspflege, Landschaftsbild und Kompensationsflächenpool.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Versorgungsanlagen, Leitungsschutzanweisung, mesophiles Grünland, Ausgleichsfläche, Ausgleichsbilanzierung, Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Kampfmittel, Kriegsluftbildauswertung und Erschließung.
Im Steckbrief zum Flächenpool „Bei den Ruthenwiesen“ werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Kompensation, Vegetation, Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet.
Zum Schutzgut Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Verkehrsverbundes Bremen / Niedersachsen
3. im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung
4. im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Immissionsschutzgutachten, Naherholungsgebiet und Erholungsgebiet.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: Anbindung ÖPNV.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Ammoniakbelastung werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Ammoniakimmissionen.
Im Immissionsschutzgutachten mit Beurteilung und Bewertung der Geruchsimmissionssituation werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Geruchsimmissionen, Staubemmissionen, Geruchsstunden, Immissionszeiten und Geruchsausbreitung.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Pferdebewegungshalle Klein Köhren“ unberücksichtigt bleiben.
Beckeln, den 30.01.2026
Wöbse
Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ sollen Flächen für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Harpstedt, an der Straße „Altes Heidland“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 02. Februar 2026 bis einschließlich dem 02. März 2026
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren können im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich dem 02.03.2026 können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 20.01.2026
i.V. Hüfner
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Harpstedt
Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen, hat der Bund alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Dieses Instrument ist ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Für die Samtgemeinde Harpstedt wurde am 04.09.2024 eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds bewilligt. Der Projektträger – die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, stellt der Samtgemeinde Harpstedt für die Erstellung der Wärmeplanung eine Zuwendung in Höhe von maximal 66.870,00 Euro zur Verfügung (Förderkennzeichen: 67K28741).
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2024 bis zum 30.12.2025.
Nach öffentlicher Ausschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens erhielt die MRK Media AG mit Hauptsitz in München und Zweitsitz in Bremen den Zuschlag für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Seit Anfang 2025 arbeitet das Fachunternehmen nun an der Entwicklung des Wärmeplans für die Samtgemeinde Harpstedt.
Der Wärmeplan umfasst folgende zentrale Bestandteile:
- Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs von Gebäuden sowie der bestehenden Wärmeinfrastruktur. Enthalten sind eine Energie- und Treibhausgasbilanz des Ist-Zustands sowie eine räumliche Darstellung dieser Daten.
- Potenzialanalyse: Untersuchung von Energieeinsparmöglichkeiten, lokalen Potenzialen für erneuerbare Energien sowie Nutzungspotenzialen von Abwärme und regenerativen Wärmequellen.
- Zielszenarien: Ausarbeitung von Zukunftsszenarien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
- Umsetzungsstrategien mit Maßnahmen: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, inklusive Identifikation von zwei bis drei vorrangig zu behandelnden Fokusgebieten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf kurz- und mittelfristiger Ebene.
- Einbindung relevanter Akteure: Beteiligung aller zuständigen Verwaltungseinheiten sowie weiterer relevanter Akteure an der Erarbeitung der Zielbilder, Entwicklungspfade und Maßnahmen.
- Verstetigungsstrategie: Festlegung von Organisationsstrukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zur langfristigen Umsetzung und Verankerung des Wärmeplans.
- Controlling-Konzept: Entwicklung eines Systems zur Überwachung der Zielerreichung durch Top-down- und Bottom-up-Prozesse – inklusive relevanter Indikatoren sowie Rahmenbedingungen für Datenerhebung und -auswertung.
- Kommunikationsstrategie: Konzeption einer Kommunikationslinie, die auf Konsens und Unterstützung aller Zielgruppen abzielt.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) hat zu diesem Thema einen kurzen, märchenhaft gestalteten Erklärfilm erstellt.
hier gelangen Sie direkt zum Film des KWW.
Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung
Hier: Präsentation im Rahmen des Klimaschutz- und Umweltausschusses (KlimaUA)
Am Donnerstag, den 19. Juni 2025, fand ab 19:00 Uhr in der Wasserburg die 9. öffentliche Sitzung des Klimaschutz- und Umweltausschusses statt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Kommunale Wärmeplanung, insbesondere die Vorstellung des Vorentwurfs.
Zur Präsentation dieses Vorentwurfs waren zwei Vertreter der MRK Media AG eingeladen. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation stellten sie den aktuellen Arbeitsstand den Ausschussmitgliedern, interessierten Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung vor.
Um größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, sind die Präsentation, sowie der Zwischenbericht ab sofort online einsehbar.
Außerdem wurde eine „FAQ“ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) zum Thema Kommunale Wärmeplanung erstellt.
- Vorläufiger Bericht kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Harpstedt
- Wärmeplanung Samtgemeinde HarpstedtWärmeplanung Samtgemeinde Harpstedt
- FAQ – Kommunale Wärmeplanung
Abschlusspräsentation vom 24. November 2025
Mit Datum vom 18.12.2025 wurde der Kommunale Wärmeplan im Samtgemeinderat beschlossen.
Abschussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung
Impressum
Herausgeber:
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Tel.: 04244 - 820
Fax.: 04244 - 8229
Die Samtgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch ihren Samtgemeindebürgermeister.
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