| Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 von der Steinzeit bis 1667. Dirk Heile 450 Seiten 1992 Preis: 30,00 Euro |
| Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 von 1667 bis 1950. Dirk Heile 736 Seiten 1996 Preis: 30,00 Euro |
| Die Samtgemeinde Harpstedt einst und jetzt |
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Gemeinde Groß Ippener
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bauleitplanung der Gemeinde Groß Ippener
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Groß Ippener hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
beschlossen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ soll ein Repowering der bestehenden Windenergieanlagen ermöglicht werden. Aktuell stehen die Festsetzung der Höhenbeschränkungen und die im Bebauungsplan vorgegebenen Standorte diesem Vorhaben entgegen.
Das Plangebiet liegt am Nordrand der Gemeinde an der gemeinsamen Grenze zur Nachbarstadt Delmenhorst. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung des
Bebauungsplanes Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen:

Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 15 „Windpark Groß Ippener“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden, verfügbaren
umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 18. Mai 2026 bis einschließlich dem 17. Juni 2026 öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung- Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Darüber hinaus sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) zugänglich.
Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der
Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im
1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
der Umweltbericht, (Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH)
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB von folgenden Stellen:
Avacon Netz GmbH
Autobahn GmbH des Bundes
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesnetzagentur
Deutsche Telekom Technik GmbH
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
EWE Netz GmbH
Fernstraßen-Bundesamt
Gasunie
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Landkreis Oldenburg
LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadt Delmenhorst
Stadtwerke Delmenhorst
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen und Kumulierung geprüft.
Die ausliegenden Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Schutzgut Tiere finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in der Stellungnahme des Landkreises Oldenburg
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, wirbellose Tiere, Lebensräume und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgendem Themenbereich ein: windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.
Zum Schutzgut Pflanzen finden sich solche
1. In dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Ackerund
Grünlandflächen, Feldgehölze, Baumreihen, FFH-Gebiete und Biotoptypen.
Zum Schutzgut Fläche finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der Bundesnetzagentur, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Altlasten, Kampfmittelvorkommen, FFH-Gebiete, Versiegelung, Flächeninanspruchnahme, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Richtfunk,
Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Boden finden sich solche
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN
Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen: Altlasten, Kampfmittelvorkommen, Filterwirkung, Bodeneigenschaften, Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenstrukturen, Bodenbeeinträchtigungen, Bodenschutzklausel, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung und Bodenversiegelungen.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
Baugrundverhältnisse, geotechnische Erkundung, geotechnischer Bericht, Kompensationsmaßnahmen, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Wasser finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen des Landkreises Oldenburg und der Stadtwerke Delmenhorst.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiete, Hochwasserrisikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Grundwasserneubildung, Entwässerung,
Grundwasser, Oberflächengewässer und Oberflächenabfluss.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Überschwemmungsgebiet und Wasserschutz.
Zum Schutzgut Klima / Luft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Treibhausgasemissionen, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind, Niederschlag, Strahlung, thermische Belastung, Luftschadstoffkonzentration und Jahresdurchschnittstemperatur.
Zum Schutzgut Landschaft finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
2. in den Stellungnahmen der Avacon Netz GmbH, der Bundesnetzagentur, der EWE Netz GmbH, der Gasunie, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Schutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Biosphärenreservate, Altlasten, Kampfmittelvorkommen, FFH-Gebiete, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, Innenentwicklung und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Stellungnahmen gingen Hinweise und Anregungen zu folgenden
Themenbereichen ein: Hochspannungsfreileitung, Leitungsschutzanweisung, Richtfunk, Versorgungsleitungen, Schutzstreifen, Sicherheitsabstand, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Rohstoffsicherungsgebiete, Kampfmittel und Kriegsluftbildauswertung.
Zum Schutzgut Biologische Vielfalt finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu den Themenbereichen:
Biosphärenreservate, Biotope und Ökosystemvielfalt.
Zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter finden sich solche:
1. in dem Umweltbericht
Im Umweltbericht werden insbesondere Aussagen getroffen zu dem Themenbereich: Bau- und Bodendenkmäler.
Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Samtgemeinde Harpstedt, Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt zu senden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben
werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Windpark
Groß Ippener“ unberücksichtigt bleiben.
Groß Ippener, den 11.05.2026
Pleus
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Harpstedt
Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu erreichen, hat der Bund alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Dieses Instrument ist ein zentraler Baustein der nationalen Klimaschutzstrategie.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Für die Samtgemeinde Harpstedt wurde am 04.09.2024 eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds bewilligt. Der Projektträger – die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, stellt der Samtgemeinde Harpstedt für die Erstellung der Wärmeplanung eine Zuwendung in Höhe von maximal 66.870,00 Euro zur Verfügung (Förderkennzeichen: 67K28741).
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.10.2024 bis zum 30.12.2025.
Nach öffentlicher Ausschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens erhielt die MRK Media AG mit Hauptsitz in München und Zweitsitz in Bremen den Zuschlag für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Seit Anfang 2025 arbeitet das Fachunternehmen nun an der Entwicklung des Wärmeplans für die Samtgemeinde Harpstedt.
Der Wärmeplan umfasst folgende zentrale Bestandteile:
- Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs von Gebäuden sowie der bestehenden Wärmeinfrastruktur. Enthalten sind eine Energie- und Treibhausgasbilanz des Ist-Zustands sowie eine räumliche Darstellung dieser Daten.
- Potenzialanalyse: Untersuchung von Energieeinsparmöglichkeiten, lokalen Potenzialen für erneuerbare Energien sowie Nutzungspotenzialen von Abwärme und regenerativen Wärmequellen.
- Zielszenarien: Ausarbeitung von Zukunftsszenarien für eine nachhaltige Wärmeversorgung.
- Umsetzungsstrategien mit Maßnahmen: Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele, inklusive Identifikation von zwei bis drei vorrangig zu behandelnden Fokusgebieten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf kurz- und mittelfristiger Ebene.
- Einbindung relevanter Akteure: Beteiligung aller zuständigen Verwaltungseinheiten sowie weiterer relevanter Akteure an der Erarbeitung der Zielbilder, Entwicklungspfade und Maßnahmen.
- Verstetigungsstrategie: Festlegung von Organisationsstrukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zur langfristigen Umsetzung und Verankerung des Wärmeplans.
- Controlling-Konzept: Entwicklung eines Systems zur Überwachung der Zielerreichung durch Top-down- und Bottom-up-Prozesse – inklusive relevanter Indikatoren sowie Rahmenbedingungen für Datenerhebung und -auswertung.
- Kommunikationsstrategie: Konzeption einer Kommunikationslinie, die auf Konsens und Unterstützung aller Zielgruppen abzielt.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) hat zu diesem Thema einen kurzen, märchenhaft gestalteten Erklärfilm erstellt.
hier gelangen Sie direkt zum Film des KWW.
Zwischenbericht zur Kommunalen Wärmeplanung
Hier: Präsentation im Rahmen des Klimaschutz- und Umweltausschusses (KlimaUA)
Am Donnerstag, den 19. Juni 2025, fand ab 19:00 Uhr in der Wasserburg die 9. öffentliche Sitzung des Klimaschutz- und Umweltausschusses statt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Kommunale Wärmeplanung, insbesondere die Vorstellung des Vorentwurfs.
Zur Präsentation dieses Vorentwurfs waren zwei Vertreter der MRK Media AG eingeladen. Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation stellten sie den aktuellen Arbeitsstand den Ausschussmitgliedern, interessierten Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung vor.
Um größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, sind die Präsentation, sowie der Zwischenbericht ab sofort online einsehbar.
Außerdem wurde eine „FAQ“ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) zum Thema Kommunale Wärmeplanung erstellt.
- Vorläufiger Bericht kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Harpstedt
- Wärmeplanung Samtgemeinde HarpstedtWärmeplanung Samtgemeinde Harpstedt
- FAQ – Kommunale Wärmeplanung
Abschlusspräsentation vom 24. November 2025
Mit Datum vom 18.12.2025 wurde der Kommunale Wärmeplan im Samtgemeinderat beschlossen.
Abschussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung
Impressum
Herausgeber:
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Tel.: 04244 - 820
Fax.: 04244 - 8229
Die Samtgemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch ihren Samtgemeindebürgermeister.
Copyright: Samtgemeinde Harpstedt


