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| 12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus |
![]() 12 Jahre Harpstedt im Nationalsozialismus Dr. Jürgen Ellwanger 222 Seiten 2006 ISBN 978-3-000-20063-2 Preis: 20,00 Euro |
| Schwierige Zeiten |
![]() Schwierige Zeiten Harpstedt zwischen Kriegsende und Währungsreform Dr. Jürgen Ellwanger 240 Seiten 2002 ISBN 978-3-000-10487-9 Preis: 22,00 Euro |
| 500 Jahre Schiebenscheeten |
![]() 500 Jahre Bürgerschützen von 1509 Geschichte des Schiebenscheeten von den Anfängen bis heute. Dr. Jürgen Ellwanger 296 Seiten 2008 ISBN 978-3-000-26390-3 Preis: 32,00 Euro |
| Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 1 von der Steinzeit bis 1667. Dirk Heile 450 Seiten 1992 Preis: 30,00 Euro |
| Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 |
![]() Chronik der Samtgemeinde Harpstedt Band 2 von 1667 bis 1950. Dirk Heile 736 Seiten 1996 Preis: 30,00 Euro |
| Die Samtgemeinde Harpstedt einst und jetzt |
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Flecken Harpstedt
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bauleitplanung des Flecken Harpstedt
Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat des Flecken Harpstedt hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Rat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ sollen Flächen für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Harpstedt, an der Straße „Altes Heidland“. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 02. Februar 2026 bis einschließlich dem 02. März 2026
durchgeführt. In dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbegebiet Altes Heidland“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.
Die genannten Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden:
montags bis freitags vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
montags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 04244 / 82-37, -36), bei der Samtgemeinde Harpstedt (27243 Harpstedt, Amtsfreiheit 1, Fachbereich IV- Bau und Planung, westlicher Flur im 1. Obergeschoss) von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen und die Hinweise zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren können im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Harpstedt (auf www.harpstedt.de unter Verwaltung- Bau und Planung - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und zudem der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung eröffnet.
Bis einschließlich dem 02.03.2026 können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (E-Mail:
Harpstedt, den 20.01.2026
i.V. Hüfner
ANKÜNDIGUNG VON VORARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
der Amprion GmbH, Robert-Schuman-Seite 4/4 Straße 7, 44263 Dortmund
ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER GEMEINDEN BECKELN UND PRINZHÖFTE SOWIE DES FLECKEN HARPSTEDT DER SAMTGEMEINDE HARPSTEDT
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