In der Samtgemeinde Harpstedt – mit rund 11.400 Einwohnerinnen und Einwohnern - im Landkreis Oldenburg ist zum 1. August 2023 die Stelle des Ersten Samtgemeinderates (m,w,d) (Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters) in Vollzeit zu besetzen. Die Berufung erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung richtet sich gemäß den Vorschriften der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Zum Verantwortungsbereich der Ersten Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates gehört die Allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters. Als Stelleninhaberin / Stelleninhaber bilden Sie gemeinsam mit dem Samtgemeindebürgermeister den kollegial geführten Verwaltungsvorstand sowie die Schnittstelle zwischen Rat und Verwaltung. Daher wird eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwartet. Ebenfalls gehört die Führung der Fachbereiche Innere Verwaltung und Finanzen zu Ihrem Aufgabenbereich. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung fällt auch eine eventuelle Umstrukturierung der Samtgemeindeverwaltung in Ihre Zuständigkeit. Eine Änderung der Geschäftsverteilung ist daher möglich und bleibt auch während der Wahlzeit vorbehalten. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, engagierte und entscheidungsstarke Persönlichkeit mit hoher fachlicher Qualifikation und einem möglichst breit gefächerten und fundierten Wissen im Bereich der kommunalen Rechtsgebiete. Voraussetzung für die Stelle der Ersten Samtgemeinderätin /des Ersten Samtgemeinderates ist mindestens die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst). Ebenso werden mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung in der Kommunalverwaltung sowie fundierte Kenntnisse im Bereich der Kämmerei niedersächsischer Kommunen vorausgesetzt. Außerdem wird ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit zum kooperativen und respektvollen Umgang mit den Beschäftigten und den Ratsmitgliedern erwartet. Zur Tätigkeit gehören auch Aufgaben außerhalb der üblichen Dienstzeiten (u.a. Gremienarbeit, Sitzungen etc.). Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen/ Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt und sollten bereits in ihrer Bewerbung auf ihre Eigenschaft hinweisen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für einen ersten vertraulichen Kontakt steht Ihnen der Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel unter der Telefonnummer 04244 8228 zur Verfügung. Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.02.2023 an die Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. |